Bewerbungen sind gewöhnlich vom 15. Oktober bis 15. Januar bzw. vom 3. November bis 15. Januar und teilweise bis 28. Februar für das folgende Sommersemester und vom 1. April bis 15. Juli bzw. 2. Mai bis 15. Juli und teilweise bis 31. August für das folgende Wintersemester möglich. Bitte die aktuellen Angaben auf dieser Seite beachten!
Bewerbung für einen Bachelorstudienplatz

Bitte beachten
- Der Zulassungsprozess aller Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung ist über das PRIMUSS-Bewerberportal während des Bewerbungszeitraums geöffnet: Link zum PRIMUSS Bewerberportal
- Alle zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge benötigen eine vorherige Registrierung bei Hochschulstart (DoSV):Link zu Hochschulstart (DoSV)
Um trotz der zwei verschiedenen Portale den Überblick zu behalten empfehlen wir die Verwendung der
Checkliste für die Bachelorbewerbung mit Hochschulstart (pdf)
Wissenswertes für jeden Bachelorbewerber
Bei Studiengängen ohne Eignungsfeststellungsverfahren ist für die Bewerbung lediglich eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) im Bewerbungsportal hochzuladen.
Bei Studiengängen mit Eignungsfeststellungsverfahren, sind zusätzlich zur HZB die fürs Eignungsfeststellungsverfahren nötigen Dokumente online einzureichen.
Zur Immatrikulation werden noch weitere Dokumente benötigt. Diese Dokumente (Lebenslauf, Ausweis und ggfs. Sprachnachweise) müssen Sie online nachreichen. Informationen dazu und wie es nach Ende des Bewerbungsverfahrens weiter geht finden Sie auf unserer Seite Zulassung und Immatrikulation.
Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung noch nicht erhalten haben, und sich zum Wintersemester bewerben, können Sie eine Nachreichfrist für die Hochschulzugangsberechtigung über Bewerbungszeitraumende hinaus erhalten.
Hierzu gehen Sie wie folgt vor: Sie bewerben sich normal innerhalb des Bewerbungszeitraums im Bewerbungsportal der THI und geben dort an, dass Sie Ihr Zeugnis noch nicht erhalten haben. Sie erhalten dann automatisch eine Nachreichfrist bis zum 27. Juli.
Nicht vergessen: ein Absenden der Onlinebewerbung bis zum Ende des Bewerbungszeitraums ist für eine Teilnahme am Verfahren aber dennoch unbedingt nötig!
Darüber hinaus ist eine Fristverlängerung nur auf Antrag möglich und bedarf der Genehmigung. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall gerne über bewerbung@thi.de
Für Bewerbungen zum Sommersemester ist leider kein Nachreichen über den Bewerbungszeitraum hinaus möglich.
Die Bewerbung läuft komplett online, Sie müssen dafür nichts zuschicken.
Einfach die im Uploadbereich geforderten Originaldokumente einscannen oder sorgfältig abfotografieren und im Bewerbungsportal der THI hochladen.
Ein postalisches Zusenden von Unterlagen ist nicht notwendig.
Jedoch behält sich die Technisches Hochschule Ingolstadt das Recht vor, die o. g. Unterlagen zusätzlich in amtlich beglaubigter Kopie anzufordern
Der NC (Numerus clausus) für das kommende Semester steht nicht im Vornherein fest. Er entsteht abhängig von der Anzahl der Bewerber in einem Verfahren und deren Notendurchschnitt.
Die NCs der vergangenen Semester zur Orientierung finden Sie unter Zulassung und Immatrikulation.
Das Ende des Bewerbungszeitraums ist eine Ausschlussfrist, ein nachträgliches Einpflegen von Bewerbungen ist leider nicht möglich.
Etwaige Restplätze werden im Zuge des Koordinierten Nachrückens über Hochschulstart vergeben. Voraussetzung für eine Teilnahme am Koordinierten Nachrücken ist aber, dass in der vorangegangenen Koordinierungsphase keine Zulassung erhalten wurde.
Nur in den berufsbegleitenden Bachelorstudiengängen des Instituts für Akademische Weiterbildung (IAW) ist es möglich, einzelne Module eines Studiengangs im Rahmen eines Modulstudiums zu absolvieren. Hier finden Sie nähere Informationen zum Modulstudium.
Wissenswertes für bestimmte Bachelorbewerber
Aus Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis) muss grundsätzlich unmittelbar hervorgehen, dass Sie zu einem Studium in Bayern berechtigt sind.
Nähere Informationen finden Sie in unserem Infoblatt zu den Voraussetzungen Hochschulzugangsberechtigung(.pdf).
Die Vorpraxis ist ein grundsätzlich vor Studienbeginn und/oder in den vorlesungsfreien Zeiten bis spätestens zu Beginn des 4. Studiensemesters abzuleistendes Praktikum, das inhaltlich dem zukünftigen Studiengang entspricht. Die Vorpraxis kann in selbst gewählten Unternehmen abgeleistet werden
Nähere Informationen hierzu gibt es unter Fachpraktische Ausbildung / Vorpraxis
Alle Informationen finden Sie unter duales Studium an der Technische Hochschule Ingolstadt.
Vorwegzulasser sind Personen, die den Bundesfreiwilligendienst ableisten und aus diesem Grund Ihren Studienplatz nicht antreten konnten.
Der oben genannte Personenkreis kann im Fragenteil der Onlinebewerbung auswählen, dass er Vorwegzulasser ist, und dann den Zulassungsbescheid aus maximal zwei vorhergehenden Semestern für den gewünschten Studiengang und eine endgültige Dienstzeitbescheinigung hochladen. Sind alle Unterlagen form- und fristgerecht im Upload-Bereich eingegangen wird der Studienplatz garantiert.
Informationen hierzu finden Sie unter Meister und qualifizierte Berufstätige
Bewerber, die den gleichen Studiengang bereits an einer anderen Hochschule besucht haben und nicht prüfungsrechtlich exmatrikuliert wurden, können sich für ein höheres Semester bewerben. Aufgrund der individuellen Anrechnung bereits erworbener Kompetenzen ist eine Zulassung zum Studium frühestens Ende Februar bzw. Anfang September möglich. Eine Vorabprüfung ist leider nicht möglich.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für ein höheres Semester muss Seitens der Bewerbenden ein Antrag auf Anrechnung gestellt werden. Das Formular finden Sie hier.
Als Gaststudierende können Personen zugelassen werden, die sich auf einzelnen Wissensgebieten weiterbilden und zu diesem Zweck einzelne Lehrveranstaltungen besuchen wollen. Das Ablegen von Prüfungen ist im Rahmen des Gaststudiums leider nicht möglich.
Näheres entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zum Gaststudium(.pdf).
- Autonomous Vehicle Engineering (siehe Information für Bewerbende aus Drittstaaten) hier finden Sie das Formular für die Eignungsprüfung und weitere Informationen zur Bewerbung
- Computer Science and Artificial Intelligence (siehe Informationen für Bewerbende aus Drittstaaten)
- Engineering and Management (siehe Informationen für Bewerbende aus Drittstaaten)
- Sustainable Civil Engineering (siehe Informationen für Bewerbende aus Drittstaaten) hier finden Sie das Formular für die Arbeitsprobe für das internationale Orientierungs- und Auswahlverfahren und weitere Informationen zur Bewerbung
Bei dem englischsprachigen Bachelorstudiengang Architecture findet sowohl das Eignungsverfahren (für alle Bewerbenden) und zusätzlich für Bewerber aus dem Ausland das internationale Orientierungs- und Auswahlverfahren Anwendung:
- Architecture hier finden Sie das Formblatt für die Eignungsprüfung und Informationen für Bewerbende aus Drittstaaten
Bei dem deutschsprachigen Bachelorstudiengang Architektur existiert eine Eignungsprüfung. Wie genau diese vonstatten geht ist in der Satzung über die Eignungsprüfung festgelegt (siehe auch Formblatt)
Bei dem englischsprachigen Bachelorstudiengang Architecture findet sowohl das Eignungsverfahren (für alle Bewerbenden) und zusätzlich für Bewerber aus dem Ausland das internationale Orientierungs- und Auswahlverfahren Anwendung (siehe Formblatt)
Soweit keine deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung vorliegt ist für alle englischsprachigen Bachelorstudiengänge ein Englischnachweis Level B2 erforderlich.
Im Bereich Allgemeine Satzungen der Stabsstelle Recht finden Sie das Dokument "Anerkannte Englischtests B2" wo alle als gleichwertig anerkannten Tests gelistet sind.
Soweit keine deutschsprachige Hochschulzugangsberechtigung vorliegt ist für folgende Bachelorstudiengänge ist ein Deutschnachweis erforderlich:
- Architecture
Sustainable Civil Engineering
Für diese Bachelorstudiengänge ist ein Deutschnachweis Level A2 spätestens bis zum Ende des zweiten Fachsemesters und bis spätestens zum Ende des fünften Fachsemester der Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache mit den Niveau B2 zu erbringen.
Engineering and Management
Für diesen Bachelorstudiengang ist ein Deutschnachweis Level A2 spätestens zum Ende des vierten Fachsemester zu erbringen.
Hier finden Sie unter "Nachweis Sprachkenntnisse" eine Liste aller anerkannten Deutschtests Level B2.
Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
Informationen dazu wie es nach Ende des Bewerbungsverfahrens weiter geht finden Sie auf unserer Seite Zulassung und Immatrikulation.
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